Schulprogramm
Vorwort
In der Grundschule verbringen nicht nur Kinder, sondern auch Eltern, Lehrer, technische Kräfte und Horterzieher einen großen Teil ihres Lebens.
Die Schule ist ein eigener Lebensbereich, in dem alle Beteiligten nicht nur Pflichten und Erwartungen erfüllen, sondern sich auch wohlfühlen wollen.
Das „Sich-Wohlfühlen“ ist eine Voraussetzung für das „Sich-Identifizieren“ mit der Grundschule – der Grundschule Demerthin.
Alle Beteiligten, Kinder, Lehrer, Eltern, Hausmeister u. a. geben einer Schule ihr besonderes Gepräge.
Wie geht man miteinander um? Was bestimmt den Unterricht?
Wie sieht das Schulleben aus?
Mit diesem schulinternen Curriculum wollen wir versuchen, unser Profil sichtbar zu machen.
Der Bezug der Kinder zu ihrer Heimatregion und die langfristige soziale Bindung sind nur durch eine wohnortnahe Beschulung, verbunden mit vertraulicher Zusammenarbeit mit den Eltern zu erhalten und zu stärken.
Wir müssen uns unsere pädagogische Arbeit bewusst machen und kritisch einschätzen.
Gemeinsame Ziele und Formen ihrer Umsetzung sind auch weiterhin verbindlich festgelegt und müssen weiterentwickelt werden.
Vorstellung unserer Schule
1. Standort
Unsere Schule befindet sich in Demerthin, zwischen Kyritz und Kunow gelegen. Sie ist eine Schule im ländlichen Raum, der geprägt ist durch eine hohe Arbeitslosigkeit.
Die Prignitz ist eine flache Landschaft, in der im Sommer die gelb blühenden Rapsfelder die bestimmende Farbe ist.
Es ist ein dünn besiedelter Landstrich, dem zufolge werden an unserer Schule Schüler aus vielen Dörfern unterrichtet.
2. Einzugsgebiet
Schüler unserer Schule kommen aus:
Schönebeck
Dannenwalde/Friedheim/Bärensprung
Kolrep
Görike
Vehlow/Brüsenhagen
Wutike
Demerthin
Gumtow
Döllen
Klein Schönhagen
Vehlin
Granzow
3. Probleme
Bei diesem großen Einzugsgebiet stellen die Busverbindungen ein großes Problem dar. Durch die Verknüpfung der Busse mit den weiterführenden Schulen in Kyritz entstehen nach dem Unterricht sehr lange Wartezeiten für die SuS.
Ein weiteres Problem ist, dass die Busse in Richtung Vehlow, Wutike und Kolrep von Demerthin nur nach der 7. Stunde fahren und es keine weiteren Linienbusse gibt, so dass es am Nachmittag problematisch ist Veranstaltungen durchzuführen.
Benachbarte Grundschulen befinden sich in Kyritz, Groß Pankow und Kleinow, zu denen wir eine freundliche und kollegiale Beziehung pflegen.
4. Räumlichkeiten
Hauptgebäude: - 6 Klassenräume
- 1 Kunstraum/Musikraum
- 1 Werkraum
- 1 Lagerraum
- 1 Turnhalle
- 3 Umkleideräume Personal, Jungen und Mädchen
- Toiletten Personal, Jungen und Mädchen
- 1 Arbeitsmittelraum/Lager
- 2 Horträume
- 1 Lehrerzimmer
- 1 Schulleiterbüro
- 1 Sekretariat
- 1 kleiner Raum für Teilung
- Flur
Nebengebäude: - 2 Klassenräume
- 1 Speiseraum
- 1 Gemeindesaal für Veranstaltungen (Weihnachtsprogramm, Fasching usw.
5. Pädagogisches Personal
Klasse 1A Frau Engelke
Klasse 2A Frau Kummer
Klasse 2B Frau Schmidt
Klasse 3 Frau Krause
Klasse 4 Herr Handorf
Klassse 5A Frau Ebert
Klasse 5B Frau Quellmalz
Klasse 6 Frau Becker
Frau Schmidt
Frau Brümmer
Frau Jäger
Frau Legde
Frau Stange
Frau Teickner
Frau Orth
Herr Schulze
6. Sonstiges Personal
Frau Werblow
Herr Schmidt
Frau Löchel
Frau Kopec
Frau Dräger
Frau Benn
Herr Walter
Herr Kandt
Herr Diehr
Frau Hüselitz
Herr Mothes
Frau Strauß
7. Was wir sonst noch anbieten
Arbeitsgemeinschaften: Tanz - Frau Becker
Tischtennis - Frau Löchel
Hockey - Frau Engelke
mehr AG´S können wir coronabedingt nicht anbieten
Musikschule Diehr nach individueller Absprache (kostenpflichtig)
Leitbilder der Grundschule Demerthin
Entdecken – Lernen – Leben
Bildung und Erziehung im Unterricht |
Bildung und Erziehung im Schulleben |
Kooperationspartner |
Schulmanagement |
Medienkompetenz |
An unserer Schule legen wir Wert auf eine angenehme Lernatmosphäre, die durch die Vielfalt von Unterrichtsmethoden jeden Schüler fördert und fordert.
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An unserer Schule legen wir Wert auf eine kooperative Zusammenarbeit mit allen Eltern, auf einen toleranten, freundlichen und verantwortungsbewussten, respektvollen Umgang untereinander. |
An unserer Schule ist jeder Kooperationspartner, der uns bei unseren Zielen unterstützen kann und möchte herzlich willkommen. |
An unserer Schule wird in offener, konstruktiver, verantwortungsvoller Zusammenarbeit |
Medienbildung ist essenzieller Bestandteil des Schulprogrammes. Unsere Schülerinnen und Schüler sollen befähigt werden, die in der Medienbildung zu erwerbenden Kompetenzen zu erlangen. Die Schülerinnen und Schüler erwerben in allen Fächern grundlegende Kenntnisse und Fähigkeiten im Lernen mit und über Medien. |
Leitbild/Profilierung
Die Leseförderung ist eine sehr anspruchsvolle und kontinuierliche Aufgabe für jede Lehrkraft. Kinder sollen Vieles und Unterschiedliches lesen können, gemeinsame und individuelle Lektüreerfahrungen machen können, sich austauschen, Leseprozesse u. a. durch Lesekonferenzen, Lesetagebücher, Lesetipps reflektieren lernen sowie zu Texten und Büchern selbst Texte schreiben und öffentlich machen. Dabei spielen Kinderbücher eine große Rolle.
[Auszug aus dem Implementationsbrief Deutschunterricht]
Aus diesen Gründen wurde die Leseförderung als Profil in unser Schulprogramm aufgenommen.
Unser Schwerpunkt liegt auf der Förderung von Leseinteressen. Die Grundschule Demerthin bietet dazu vielfältige Möglichkeiten. Zum Beispiel unsere monatlichen Vorlesestunden, unser Vorlesewettbewerb und das „Buchkumpel-Projekt“.
Unsere Planungsbausteine ab dem Schuljahr 2006/2007 im Fach Deutsch:
- Lesegewohnheiten praktizieren
- Lesen von kontinuierlichen und nichtkontinuierlichen Texten
- Mindestlektüre von einem Kinder- oder Jugendbuch
- Mindestens ein Buch aus dem Lesekoffer der Bibliothek
- Leseleistungen ermitteln, bewerten und dokumentieren
- Lesestrategien ausbilden
- Anfertigen von Lesetagebüchern
Leseförderung geht über den Deutschunterricht hinaus und erfordert die Verständigung über die einzubeziehende Lektüre und die Anforderungen an die Lesefähigkeit in allen Fächern.
[Auszug aus dem Implementationsbrief Deutschunterricht]
Leseerziehung ist eine Querschnittaufgabe der Schule
Sachunterricht
- Erarbeitung und Festigung fachspezifischer Lesestrategien (Schlüsselwörter erkennen)
- Weiterentwicklung des Lesens an kontinuierlichen und nichtkontinuierlichen Texten
Fremdsprachen
- Umgang mit vielfältigen Textsorten (Lieder, Reime, Gedichte, Bildgeschichten, Comics, Prosatexte)
- Lesen einer Ganzschrift in Klasse 6
GEWI
- Nutzung und kritische Einschätzung vielfältiger Medien zur politischen Information und Kommunikation
- Selbstständige Gewinnung von Informationen
- Lesen von Karten in verschiedenen Maßstabsbereichen
- Erschließen von Sachtexten
- Vergleichen und Auswerten von Bildern
- Lesen von Klimadiagrammen
NAWI
- Befähigung zum Lesen von Fachtexten in enger Verbindung zum Erlernen der Fachsprache
- Texte mit Tabellen, Formeln und Diagrammen
- Befähigung zum Erschließen von Fachtexten
- Erwerb fachspezifischer Lesestrategien (Wiedergeben von Kerngedanken komplexer Texte)
- Herstellen von Verbindungen zwischen Inhalten von Texten und Alltagswissen
Mathematik
- Rechnen von Sachaufgaben
- Schaubilder auswerten
- Schlüsselwörter erkennen
- Nichtkontinuierliche Texte lesen
Analyse eines schulischen Schwerpunktes zur schulpolitischen Schwerpunktsetzung
„Erhöhung der Lesekompetenz unserer Schüler/innen“
Die Erhöhung der Lesekompetenz ist schon seit Jahren Schwerpunkt der Arbeit in unserer Grundschule.
Viele Projekte liefen und laufen weiterhin(Buchkumpel, Vorlesestunde, Kooperation mit der Bibliothek, Lesenächte ).
Die weitere Erhöhung der Lesekompetenz ist nicht nur ein bildungspolitischer Schwerpunkt, sondern steht auch weiterhin im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Dafür haben wir uns für das kommende Schuljahr vier Erfolgskriterien gesetzt, um das Ziel zu erreichen.
1.Viele Kinder sollen mit Freude lesen
Das wollen wir dadurch erreichen, dass
- wir unseren Schülern viele Zusatzangebote zum Lesen bieten und sie diese nutzen (Bibliothekskoffer, Klassenbüchereien),
- jeder Schüler mindestens 3 Ganzschriften im Schuljahr liest,
- die Teilnahme am Vorlesewettbewerb erstrebenswert für unsere Schüler ist.
2. Die Lesetechnik soll bei allen Schülern altersgerecht entwickelt werden
- Das heißt, unser Ziel ist es, dass die Schüler der Klasse 1 Ende des Schuljahres alle Buchstaben kennen gelernt haben und die Lesetechnik altersgerecht vermittelt worden ist.
- Am Ende der 2. Klasse können die Schüler einen sinnentsprechenden Lesevortrag halten. (Erarbeitete Kriterien bilden die Grundlage.)
- Die Ergebnisse der Orientierungsarbeiten liegen im Landesdurchschnitt.
- 30 % unserer Schüler haben gute und sehr gute Ergebnisse im Lesen (Zeugnisse).
3.Schüler sollen erfolgreich mit Sachtexten umgehen
- Verabredete Arbeiten im Fachunterricht zur Überprüfung der Fähigkeiten zum Umgang mit Sachtexten werden 1mal pro Halbjahr geschrieben und im Klassenbuch extra ausgewiesen.
- Bei Kurzvorträgen werden die erarbeiteten Kriterien als Grundlage der Bewertung und der Vorbereitung genutzt.
- Fragen (altersgerecht) zu Sachtexten können beantwortet werden.
4.Eltern sollen durch aktive Mitarbeit die Kompetenzentwicklung begleiten
- Wir bieten Sprechstunden für Eltern an, die ihren Kindern Hilfe beim Lesen lernen geben möchten.
- Wir gewinnen Eltern/Großeltern für unsere Vorlesestunden.
Grundsätze für Umfang und Verteilung von Hausaufgaben
Die Lehrerkonferenz und die Schulkonferenz haben den einheitlichen Umgang mit diesen Grundsätzen in der Grundschule Demerthin zugestimmt.
Lehrerkonferenz: 13.01.2020
Schulkonferenz: 22.01.2020
Absprache mit den Kitaleiterinnen: je nach Bedarf
Elternversammlungen: jeweils in der ersten Schulwochen des Schuljahres
Unter Beachtung der VV-Schulbetrieb vom 29.06.2010 wurden folgende Grundsätze erarbeitet:
- Regelmäßiges Eintragen der erteilten HA ins Klassenbuch durch die Lehrkraft
- Keine HA-Erteilung von Freitag zu Montag bzw. über die Feiertage
- Keine HA-Erteilung an 5-Stunden-Tagen in Klasse 1 und 2
- Regelmäßige, zumindest stichpunktartige, Kontrolle der HA
- In Kl. 1-4 werden diese in der Regel nicht in die Bewertung in Form von Zensierung einbezogen
- In den Klassen 5/6 kann eine Zensierung der HA durch Einbeziehung in den Unterricht erfolgen
- Die HA werden auf Vollständigkeit, nicht auf Richtigkeit, kontrolliert
- Bei einmaligem Vergessen holt der Schüler zum nächsten Tag die HA nach
- Bei wiederholtem Vergessen kann die Nichterledigung in Form einer mdl. Kontrolle bewertet werden
- Bei mehrfach wiederholtem Vergessen erfolgt die Formulierung eines Elternbriefes
- Vergessene HA werden auch weiterhin im Hausaufgabenheft eingetragen und die Eintragung von den Eltern gegengezeichnet
Hausaufgabenzeiten für schriftliche HA
(mdl. Hausaufgaben werden nicht in dieser Zeitschiene erfasst)
- Kl. 1-2 30 min. HA
- Kl. 3-4 45 min. HA
- Kl. 5-6 60 min. HA
- Bei Überschreitung der Zeiten kann abgebrochen werden und wird unter den HA vom Hort oder Eltern vermerk
Hausaufgabenkonzept GS Demerthin
Hausaufgaben sind wichtig. Sie sind Teil des Lernens in der Grundschule. Sie haben das Potential – im Zusammenspiel mit dem Unterricht – zukunftsbestimmende Grunderfahrungen im individuellen Lernprozess der SuS zu sein.
Dieses Konzept möchte alle an der Schule Beteiligten einbinden und in die Verantwortung nehmen.
* Hausaufgaben ergänzen den Unterricht sinnvoll und unterstützen den Lernprozess
- Hausaufgaben werden regelmäßig erteilt. Von Freitag zu Montag werden keine HA erteilt, sowie über Feiertage, bei Projekten, Fahrten oder Ferien.
- Hausaufgaben werden von SuS selbstständig ins Hausaufgabenheft eingetragen.
- Hausaufgaben dienen der Übung, Anwendung und Sicherung der erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Arbeitstechniken und der selbstständigen Auseinandersetzung mit Unterrichtsthemen oder frei gewählten Themen.
- Hausaufgaben werden im Unterricht vorbereitet, im Unterricht entsprechend gewürdigt und in der Regel nicht zensiert (s. Erläuterung VV Leistungsbewertung MBJS vom 21.07.2011).
- Hausaufgaben sind Aufgaben, die von Kindern selbstständig erledigt werden können.
- Hausaufgaben sind nicht immer für jedes Kind allgemeingültig, sondern dürfen dem Kind entsprechend auch differenziert gestellt werden.
- Hausaufgaben können nicht nur von einem auf den anderen Tag, sondern auch über einen längeren Zeitraum erteilt werden, z. B. Portfolio, Versuch oder Vortrag. Diese HA dürfen zensiert werden.
- Hausaufgaben sind in geeigneter Form zu überprüfen. Vergessene HA werden nachgeholt und unaufgefordert in der nächsten Stunde der Lehrkraft vorgelegt.
- Hausaufgaben die vergessen wurden, werden als Info den Eltern im Hausaufgabenheft mitgeteilt. Die „Hausaufgabenpraxis“ der SuS findet sich in der Bewertung des Arbeitsverhaltens wieder.
- Hausaufgaben sollen die vorgeschriebenen Zeiten pro Klasse nicht überschreiten.
- Hausaufgaben werden von den Lehrkräften im Klassenbuch vermerkt, um eine Überlastung auszuschließen.
VV zur Leistungsbewertung in den Schulen des Landes Brandenburg
(VV-Leistungsbewertung)
à 11 Hausaufgaben
- Die Ergebnisse der Hausaufgaben sind in den Unterricht einzubeziehen. Die Anfertigung der Hausaufgaben ist regelmäßig zu prüfen.
- Hausaufgaben können nur dann bewertet werden, wenn
- die zu erbringenden Schülerleistungen in der Schule dargeboten werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen zum Gegenstand einer Leistungserhebung gemacht werden,
- die zu erbringenden Schülerleistungen auf andere Weise eindeutig zugeordnet werden können oder
- die mögliche Unterstützung durch Dritte im Rahmen der Gewichtung der erreichten Noten berücksichtigt wird.
Beschluss Lehrerkonferenz vom 13.01.2020: einstimmig
Beschluss Schulkonferenz vom 22.01.2020: einstimmig
Hausaufgabenkonzept
III. Festlegungen Hausaufgabenkonzept
1. Die laut VV Hausaufgaben empfohlenen Zeiten für schriftlich HA werden wie folgt übernommen:
Klasse 1 und 2 30 min + 15 min Lesezeit
Klasse 3 und 4 45 min
2. HA werden zu folgenden Zeiten angefertigt:
Mo Di Mi Do
Kl. 1A 5. Std. 5. Std. 5.Std.
Kl. 2 A 5. Std. 5.Std.
Kl. 2 B . 5. Std. 5.Std.
3. In dieser Zeit werden alle schriftlichen HA erledigt.
4. Schülerinnen und Schüler, die während der Hausaufgabenzeit an AGs oder Fördermaßnahmen teilnehmen, erledigen ihre HA zu Hause.
5. Schüler, die vor Ende der Hausaufgabenzeit ihre HA fertig gestellt haben, nutzen den Rest der Zeit zum Lesen.
6. Schüler verlassen den Hausaufgabenraum erst nach 45 min.
7. HA werden vom Hort nicht verpflichtend auf Fehler kontrolliert (bei sichtbaren Fehlern sollte eine Korrektur erfolgen).
8. Wer seine HA in der angegebenen Zeit nicht schafft, erledigt sie zu Hause.
9. Bei Feststellung, dass HA von der Mehrheit der Kinder nicht verstanden wurden oder allein nicht gelöst werden können, bricht der Horterzieher ab.
10. HA sollten vom Lehrer so konzipiert sein, dass Schüler sie auch ohne Hilfe
(im Normalfall) lösen können.
11. Erzieher nutzen Lesematerialien (Bücherkoffer, Lesebücher) in den Klassenräumen und achten auf den sachgemäßen Umgang.
12. Schüler die HA zu Hause anfertigen sollen, gehen mit in den HA-Raum und nutzen die Zeit zum Lesen, für Übungen o. ä.
Beschluss Lehrerkonferenz vom 13.02.2020: einstimmig
Beschluss Schulkonferenz vom 22.01.2020: einstimmig
Anlage zum Hausaufgabenkonzept Grundschule Demerthin
Unter Berücksichtigung der Vorgaben zum Umfang der Hausaufgaben in den einzelnen Jahrgangsstufen gelten folgende Festlegungen:
Hausaufgaben werden erteilt um die Schülerinnen und Schüler schrittweise an das eigenverantwortliche und selbstständige Arbeiten heranzuführen
Die Aufgabenauswahl sollte deshalb selbständiges Arbeiten ermöglichen, d.h. bekannte Übungsformen aufgreifen, Algorithmen und Rituale aus der Unterrichtsarbeit wiederholen und festigen.
Die Jahrgangsstufen 1 und 2 erhalten in der Hortbetreuung die Möglichkeit, ihre Hausaufgaben zu erledigen. Dies erfolgt in der Regel in der Zeit von 12.00 Uhr bis 12.40 Uhr, in der 5. Unterrichtsstunde. An Tagen mit 5 Unterrichtsstunden werden
Erstklässlern keine Hausaufgaben erteilt. Schülerinnen und Schüler der Klasse 2 haben im Hort Demerthin die Möglichkeit, nach 14.00 Uhr ihre Hausaufgaben zu bearbeiten.
In den Kita`s der Heimatorte kann keine verbindliche Hausaufgabenbetreuung angeboten werden.
Die Hausaufgabenerledigung im Hort ist grundsätzlich nur als Angebot der Einrichtung zu sehen, ohne einen Anspruch auf Durchsetzung.
Die Kontrolle und Erledigung obliegt den Eltern und zunehmend dem Schulkind selbst.
Ziele der Grundschule Demerthin 2020/2021
Bei der Festlegung von Aufgaben und Zielen ist eine Schule nicht frei, sondern an gesetzliche Vorgaben und Richtlinien der Rahmenpläne gebunden.
Als Grundschule haben wir die Aufgabe, alle Schüler unter Berücksichtigung ihrer individuellen Voraussetzungen in der Persönlichkeitsentwicklung, in den sozialen Verhaltensweisen, sowie in ihren Fähigkeiten gleichermaßen umfassend zu fördern.
Schülerinnen und Schüler sollen darin unterstützt werden, sich in ihrer Umwelt zurecht zu finden, diese angemessen zu verstehen und mitzugestalten, systematisch und reflektiert zu lernen.
Es sollen grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten so vermittelt werden, dass sie in den individuellen Lernmöglichkeiten und Erfahrungen der Kinder angepasst sind.
Unsere Schüler sollen Sachkompetenzen, Methodenkompetenzen, personale Kompetenzen und soziale Kompetenzen erwerben und befähigt werden diese anzuwenden.
Die Grundschule hat die Aufgabe, die Bildungsansprüche des Individuums an die Gesellschaft, als auch die Bildungsansprüche der Gesellschaft an den Einzelnen zu realisieren.
Grundlegende Bildung verbindet drei Aufgaben:
- Stärkung der Persönlichkeit
- Anschlussfähigkeit und lebenslanges Lernen
- Mitbestimmungs- und Teilhabefähigkeit
Der Erwerb grundlegender Bildung sichert die Fähigkeit zum weiterführenden und selbstmotivierten Lernen innerhalb und außerhalb der Schule.
Auf der Grundlage dieser Vorgaben stehen die folgenden Ziele, die nur als eine Auswahl verstanden werden kann, an unserer Schule im Vordergrund.
- Erziehung zum gewaltfreien Miteinander, zur Toleranz und Achtung des Anderen
- Förderung der Hilfsbereitschaft
- Förderung der Bereitschaft etwas zu leisten
- Schule als Ort des Lebens erfassen und mitgestalten
- Vermittlung einer soliden Grundlage an praktischen Fertigkeiten
- Erziehung zur Selbstständigkeit und Eigenverantwortlichkeit
Wir Lehrer achten den Wert jedes Kindes, seine Persönlichkeit und Individualität.
Ein weiteres Ziel sehen die Lehrerinnen der Grundschule Demerthin in der Erhöhung der Lesefertigkeit und der Steigerung der Lesemotivation.
Die Unterschiedlichkeit unserer Schüler und die Veränderung im gesellschaftlichen Leben macht die Entwicklung von Handlungskompetenzen unumgänglich.
Alle Kollegen unserer Grundschule tragen dieser Situation Rechnung. Sie haben dabei die Verantwortung im Unterricht Entscheidungen zu treffen hinsichtlich der Ausprägung von Ziel- und Handlungsvorhaben einerseits und der Schaffung von Spielräumen für die Eigenverantwortung der Schüler andererseits.
(1)
(1) Rahmenplan – Bildung und Erziehung in der Grundschule
Empfehlung für die Leistungsbewertung an der
Grundschule Demerthin
Leistungsbewertung und Leistungsbereiche
Die Leistungsbewertung ist ein pädagogischer Prozess und bezieht sich nicht nur auf das Ergebnis punktueller Leistungsfeststellung, sondern auch auf den Verlauf der Lernentwicklung. Es liegt deshalb im pädagogischen Ermessungsspielraum der Lehrkräfte, mit welchem Gewicht sie den Verlauf der Lernentwicklung in ihrer Leistungsbewertung bedenken.
Diese bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, aber auch auf allgemeine Anforderungen, wie Verantwortlichkeit, Selbstständigkeit, Teamfähigkeit, Problemlösefähigkeit und Kreativität.
Leistungsfeststellung
Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten können durch mündliche, schriftliche und praktische Verfahren gemessen und bewertet werden. Das Verhältnis dieser drei Formen richtet sich nach den Zielen der einzelnen Fächer und Lernbereiche.
Neben den verbindlichen Arbeiten sind in allen Fächern zur Leistungsfeststellung auch schriftliche Lernkontrollen z. B. Kurzkontrollen zulässig. Die Inhalte in den schriftlichen Arbeiten sind so auszuwählen, dass sie den Grundanforderungen des jeweiligen Faches entsprechen.
Zusätzlich enthält jede Klassenarbeit am Ende eine Aufgabenstellung, die das logische Denken erfordert oder gelernten Stoff in Anwendung bringen muss.
Für alle Klassen gilt:
Der schriftliche Bereich geht mit 40% in die Gesamtnote ein und der mündliche Bereich mit 60%.
Mündlicher Bereich: - Kurzvorträge
- mündliche Leistungskontrollen
- Gedichte
- Leseleistungen
- Mitarbeit
- Experimente
Schriftlicher Bereich: - Klassenarbeiten
- Lernkontrollen
- Wochenplanarbeit
- Projektarbeit
Festlegung der Bewertung Grundschule Demerthin
Klassen 1 und 2
Schulhalbjahr: standardisiertes Entwicklungsgespräch
Schulendjahr: Fließtext oder Kompetenzzeugnis |
Klassen 3 bis 6
100 % - 96 % = 1 95 % - 80 % = 2 79 % - 60 % = 3 59 % - 40 % = 4 39 % - 20 % = 5 19 % - 0 % = 6
|
Diktatbewertung
0 - 1 Fehler = 1 1,5 - 2,5 Fehler = 2 3 - 5 Fehler = 3 5,5 - 8 Fehler = 4 8,5 - 11 Fehler = 5 ab 11,5 Fehler = 6
|
Bewertung von: - Kurzvortrag - Leseleistung - Buchvorstellung - Plakate - Gedichte
nach erarbeiteten Bewertungsraster |
Vergleichsarbeiten VERA 3 (verpflichtend)
Im Schuljahr 2020/21 werden keine Vergleichsarbeiten geschrieben
Orientierungsarbeiten OA 2 (verpflichtend) Mai 2021 Deutsch
OA 4 (verpflichtend) Mai 2021 Deutsch
Mai 2021 Mathematik
Individuelle Lernstandsanalysen (ILeA) sind für Klassen 1, 3 und 5 verpflichtend.
Individuelle Lernstandsanalysen (ILeA) Klassen 2 , 4 und 6 sind nicht verpflichtend, werden individuell durch Lehrkraft erfasst.
seit 2018 Ilea plus
Vergleichsarbeiten werden ausgehend von den Vorgaben durch das MBJS geschrieben.
Grundsätze für den Umgang mit verbindlichen Klassenarbeiten in der Grundschule Demerthin
- Schriftliche Klassenarbeiten sollen
- dem Schüler und der Schülerin ermöglichen, erworbene Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten zu zeigen, fortschreitend Aufgaben selbstständig zu lösen und den Stand der eigenen Leistungsentwicklung zu erkennen, sowie denjenigen, denen die mündliche Mitarbeit im Unterricht schwerfällt, Vertrauen in die eigene Leistung zu geben,
- den Unterrichtenden helfen, die Leistungen der einzelnen und der Lerngruppe zu messen und zu beurteilen sowie festzustellen, in welchem Umfang bestimmte Lernziele erreicht sind und welche Folgerungen sich daraus für die weitere Unterrichtsarbeit ergeben,
- den Erziehungsberechtigten Einblick in die Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule geben und sie über die Leistungen ihrer Kinder, auch in Beziehung zum Leistungsstand der gesamten Lerngruppe, informieren. Sie sind kein Mittel zur Disziplinierung von Schülern und Schülerinnen und sollen diese weder überfordern noch verunsichern.
- Schriftliche Klassenarbeiten müssen sich auf den unterrichteten Stoff beziehen und dürfen nur dann durchgeführt werden, wenn die Lerngruppe mit dem zu kontrollierenden Lerninhalt hinreichend vertraut gemacht worden ist. Basiswissen aus länger zurückliegenden Unterrichtsabschnitten des Schuljahres, soll nach entsprechender Vorbereitung und Information der Lerngruppe einbezogen werden. Inhalt und Schwierigkeitsgrad sind nach Maßgabe der Rahmenpläne der Leistungsfähigkeit und dem Arbeitstempo des Lerngruppendurchschnitts anzupassen.
Die Aufgaben dürfen keine Häufung von Schwierigkeiten enthalten. Binnendifferenzierter Unterricht kann bei Inhalt, Schwierigkeitsgrad und Dauer berücksichtigt werden.
- An einem Tag darf nur eine Klassenarbeit, in der Woche dürfen höchstens drei Klassenarbeiten geschrieben werden. Die schriftlichen Klassenarbeiten sind nach pädagogischen Gesichtspunkten auf das Schuljahr zu verteilen; eine Häufung ist zu vermeiden. Die Termine der schriftlichen Klassenarbeiten sind spätestens eine Woche vorher bekanntzugeben. Hinweise auf den Lerninhalt, der Gegenstand der schriftlichen Klassenarbeit sein wird, sollen gegeben werden
- Schriftliche Klassenarbeiten dauern in der Regel eine Unterrichtsstunde. Entsprechend dem Alter der Schüler und Schülerinnen und unter Berücksichtigung der Anforderungen und der Art der Arbeit kann diese Zeit verkürzt oder verlängert werden.
Die Benutzung von Hilfsmitteln (z. B. Wörterbücher, Taschenrechner) kann gestattet werden, wenn deren Gebrauch ausreichend geübt worden ist, gleichwertige Hilfsmittel für alle zur Verfügung stehen, Art und Umfang der Aufgaben auf die Benutzung von Hilfsmitteln abgestellt sind und die Lernziele dadurch nicht beeinträchtigt werden.
3.Schriftliche Klassenarbeiten sind innerhalb einer Woche zu korrigieren, mit den Schülern und den Schülerinnen unter Bekanntgabe des Ereignisses eingehend zu besprechen sowie ihnen und den Erziehungsberechtigten zur Einsichtnahme zu überlassen.
Die Fächer, in denen Klassenarbeiten zu schreiben sind, und die Zahl der vorgesehenen Klassenarbeiten ergeben sich aus der Anlage.
Benotung und Anrechnung
- Schriftliche Klassenarbeiten sind so zu korrigieren, dass
- die Korrektur nachvollzogen werden kann,
- den Schülern und Schülerinnen Hinweise für ihre weitere Arbeit gegeben werden,
- Erziehungsberechtigte den Leistungsstand ihres Kindes einschätzen können. Mängel der Fachsprache gehören zu den fachlichen Mängeln einer Arbeit. Beschluss: In der Grundschule sind die entsprechenden Fehler zu kennzeichnen und vom Schüler zu korrigieren. Beschluss: Gegebenenfalls ist außer der Gesamtnote auch ein Hinweis auf deren Beeinträchtigung durch die Mängel der sprachlichen Richtigkeit und äußeren Form anzugeben.
Zur Sicherung einer einheitlichen Leistungsbeurteilung kann die Fachkonferenz Grundsätze darüber beschließen, was jeweils als angemessene Berücksichtigung anzusehen ist.
Soweit eine Bewertung der Handschrift vorgenommen wird, muss sie gesondert erfolgen.
- Der FK-Leiterin sind die Ergebnisse der schriftlichen Klassenarbeiten, die Fehleranalyse und gleichzeitig eine gute, eine durchschnittliche und eine schwache Arbeit vorzulegen.
Erst nach Prüfung und Rückgabe durch die FK-Leiterin darf die Klassenarbeit zurückgegeben werden.
- Ist das Ergebnis einer schriftlichen Klassenarbeit bei mehr als einem Drittel der teilnehmenden Schüler und Schülerinnen einer Lerngruppe mangelhaft oder schlechter, so entscheidet die Schulleiterin nach Anhören der Lehrkraft und erforderlichenfalls unter Hinzuziehung weiterer in dem jeweiligen Fach unterrichtenden Lehrkräfte, ob die Arbeit gewertet wird oder eine neue Arbeit zu schreiben ist.
Die Bewertung der Mitarbeit im Unterricht …
… soll den allgemeinen Grundsätzen zur Bewertung und Zensierung von Schülerleistungen entsprechen:
- also u. a. Objektivität garantieren, kein Disziplinierungsmittel sein, hinter jeder Note muss eine Leistung stehen
- allgemeine Mitarbeit findet in der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhalten Berücksichtigung
- Bereitschaft zur (aktiven) Mitarbeit wird vorausgesetzt, grundsätzlich als positiv eingeschätzt, auch wenn die Antworten mitunter oder auch häufig falsch sind
- passive Mitarbeit lässt sich nicht objektiv einschätzen
Die Bewertung der Mitarbeit in einer Unterrichtsstunde kann nach dem Prinzip einer mündlichen LK erfolgen:
Vor Beginn des Unterrichts legt der Lehrer ohne Wissen der Schüler eine begrenzte Anzahl (3 bis 5) von Schülern fest (könnte auch gelost werden) und bezieht diese verstärkt in das Unterrichtsgespräch ein. Die Anzahl der gestellten Fragen ist so auszuwählen, dass der Bewertungsmaßstab greifen kann (mindestens 10 Fragen pro Schüler).
Dabei müssen individueller Leistungsstand/Leistungsvermögen, Schwierigkeitsgrad und vorausgegangene Übungsphase/Festigung oder Neueinführung Berücksichtigung finden. Eine hervorragende Mitarbeit in Kombination mit konstruktiven Beiträgen und Fragestellungen kann eigenverantwortlich vom Lehrer bewertet werden.
Somit ist die Objektivität gewahrt und Bevorzugung oder Benachteiligung ausgeschlossen.
Weitere Festlegungen zur Bewertung von Schülerleistungen:
- Nicht nur das fehlerfreie Schreiben ist anzubahnen, ebenso ist der Ausbildung der entsprechenden Schreibfertigkeiten viel Aufmerksamkeit zu schenken. Sowohl die gut lesbare Handschrift als auch die zweckmäßige und übersichtliche Gestaltung von Texten sind als Standards in den Bildungsempfehlungen formuliert.
Da die Bewertung häufig einen motivierenden Charakter hat, gilt folgende
Festlegung:
Pro Schulhalbjahr geht eine „Schrift“- und eine „Gestaltungsnote“
in die Bewertung der Rechtschreibleistung ein.
- Im Mathematikunterricht wird der Rechenmeister monatlich ermittelt. Hier gilt ein gesonderter Bewertungsmaßstab.
40 Aufgaben in 5 Minuten:
0 = Note 1
bis 3 F = Note 2
bis 6 F = Note 3
bis 9 F = Note 4
bis 10 F = Note 5
Der Durchschnitt aus Rechenmeister und „Tägliche Übung“ bilden je eine mündliche Teilnote neben den weiteren Teilbereichen.
Aufgabenstellung für eine Buchvorstellung
- Suche dir ein Buch aus, das du selbst gelesen hast und das dir besonders gut gefallen hat! Beachte, dass der Inhalt des Buches deinem Alter entspricht!
- Stelle für deine Zuhörer zunächst folgende Informationen zusammen!
-
- Titel des Buches
- Art des Buches (Abenteuergeschichte, Tiergeschichte, Freundschaftsgeschichte…)
- Autor des Buches
- Verlag, in dem das Buch erschienen ist
- Beginne nun mit deinem Vortrag!
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- Wer sind die Hauptpersonen in deinem Buch?
- Wo und wann spielt die Handlung?
- Erzähle kurz, worum es in dem Buch geht, ohne zu viel zu verraten!
- Wie ist deine Meinung zu diesem Buch, warum hast du es ausgewählt?
- Was gefiel dir an dem Buch, was nicht?
- Würdest du anderen empfehlen, das Buch zu lesen und warum?
- Erzähle spannend und interessant, um bei den anderen die Lust zu wecken, das Buch zu lesen!
- Versuche frei zu sprechen und Blickkontakt zu deinen Zuhörern zu halten!
- Sprich laut und deutlich, beachte eine angemessene Körperhaltung!
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- Suche dir eine besonders spannende (schöne, typische…) Stelle des Buches aus und lies sie den anderen vor!
Zusatzaufgabe:
Gestalte deine Buchvorstellung zusätzlich mit einem Plakat, auf dem du Bilder und Informationen
Grundschule Demerthin
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!!BITTE LESEN SIE SICH DIESES MERKBLATT SORGFÄLTIG DURCH!!
Belehrung für Eltern und sonstige Sorgeberechtigte gem. § 34 Abs. 5 S. 2
Infektionsschutzgesetz ( IfSG)
Wenn Ihr Kind eine ansteckende Erkrankung hat und dann die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen (GE) besucht, in die es jetzt aufgenommen werden soll, kann es andere Kinder, Lehrer, Erzieher oder Betreuer anstecken. Außerdem sind gerade Säuglinge und Kinder während einer Infektionskrankheit abwehrgeschwächt und können sich dort noch Folgeerkrankungen (mit Komplikationen) zuziehen.
Um dies zu verhindern, möchten wir Sie mit diesem Merkblatt über Ihre Pflichten, Verhaltensweisen und das übliche Vorgehen unterrichten, wie sie das Infektionsschutzgesetz vorsieht. In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass Infektionskrankheiten in der Regel nichts mit mangelnder Sauberkeit oder Unvorsichtigkeit zu tun haben. Deshalb bitten wir Sie stets um Offenheit und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Das Gesetz bestimmt, dass Ihr Kind nicht in die Schule oder andere GE gehen darf, wenn
1. es an einer schweren Infektion erkrankt ist, die durch geringe Erregermengen verursacht wird. Dies sind nach der Vorschrift: Diphtherie, Cholera, Typhus, Tuberkulose und Durchfall durch EHEC-Bakterien. Alle diese Krankheiten kommen bei uns in der Regel nur als Einzelfälle vor (außerdem nennt das Gesetz noch virusbedingte hämorrhagische Fieber, Pest und Kinderlähmung. Es ist aber höchst unwahrscheinlich, dass diese Krankheitserreger in Deutschland übertragen werden);
2. eine Infektionskrankheit vorliegt, die in Einzelfällen schwer und kompliziert verlaufen kann, dies sind Keuchhusten, Masern, Mumps, Scharlach, Windpocken, Hirnhautentzündung durch Hib-Bakterien, Meningokokken-Infektionen, Krätze, ansteckende Borkenflechte, Hepatitis A und bakterielle Ruhr;
3. ein Kopflausbefall vorliegt und die Behandlung noch nicht abgeschlossen ist;
4. es vor Vollendung des 6. Lebensjahres an einer infektiösen Gastroenteritis erkrankt ist oder ein entsprechender Verdacht besteht.
Regelungen zur Beurlaubung (allgemein) gemäß § 44 BbgSchulG (BAS21B)und W-Schulbetrieb (BAS71B)
Grundsatz:
Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern vom Besuch des Unterrichts oder anderer teilnahme- pflichtiger schulischer Veranstaltungen können nur aus besonderen Gründen auf schriftlichen Antrag der Eltern oder der volljährigen Schülerlinnen (z. B. gemäß § 44 Abs. 2 Satz 2 BbgSchulG) für einen Schulbesuch im Ausland oder wegen anderer besonderer Gründe) erfolgen. Der Antrag soll rechtzeitig gemäß den Vorgaben der Schule eingereicht werden, so dass dieser eine angemessene Bearbeitungsfrist zur Verfügung steht.
Kriterien für die Entscheidung über die Beurlaubung können sein:
Eine Beurlaubung ist insbesondere möglich beim Vorliegen folgender Gründe:
a) wichtige persönliche oder familiäre Gründe wie Eheschließung, Todesfall, Wohnungswechsel, sowie Arztbesuch oder Behördengang (sofern sich dieser nicht in der unterrichtsfreien Zeit durchführen lässt); b) die Mitwirkung an wissenschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Wettbewerben, die nicht schulische Veranstaltungen sind; c) der Schulbesuch im Ausland, insbesondere die Teilnahme am Schüleraustausch, sowie an Sprachkursen; d) die Berufsberatung und die Teilnahme an Informations- und Beratungsveranstaltungen der Hochschulen in Vorbereitung auf die nachfolgende Ausbildung in angemessenem Umfang; e) die Wahrnehmung von Bewerbungsgesprächen und die Teilnahme an Auswahlverfahren - nicht aber an Arbeitseinsätzen im Betrieb - für Schülerinnen und Schüler der Abgangsklassen bei Nachweis der persönlichen Einladung, wenn dies in der unterrichtsfreien Zeit nicht möglich ist; f) Heilkuren und Erholungsreisen, sofern diese ärztlich verordnet sind; g) die Teilnahme an Veranstaltungen der schulischen Mitwirkung; h) die Teilnahme gewählter Vertreter/innen an Veranstaltungen von Parteien, Organisationen und Verbänden; i) für die Erfüllung religiöser oder weltanschaulicher Pflichten (Regelungen: vgl. KV 10.27 !). j) für Schülerinnen nach der Geburt eines Kindes im Anschluss an die Frist gemäß § 40 Abs. 1 Nr. 7 BbgSchulG (BAS21 B), die einmal während ihrer gesamten Schulbesuchszeit für die Dauer von bis zu einem Jahr beurlaubt werden können, wenn sie ihr Kind selbst betreuen möchten.
Keine beurlaubungsrelevanten Gründe sind:
Reise- und Urlaubstermine der Eltern: Ausnahmegenehmigungen sind im besonders begründeten Einzelfall zulässig, insbesondere wenn die Eltern aus beruflichen Gründen nachweislich nicht den Urlaub in der unterrichtsfreien Zeit antreten können.
Entscheidungsbefugte:
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Lernkultur Klasse 1 und 2 |
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Unterricht in seiner meth./päd. Gestaltung |
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Schwerpunkte |
verantwortlich |
Zeit/Evaluation |
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1. Tagesorganisation (s. Hausordnung) |
LK/SL |
jährlich |
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offener Unterrichtsbeginn Einlass 7:10 Uhr |
LK |
täglich |
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Stunden-, Pausenzeiten (Frühstück- u. Hofpause) |
LK |
täglich |
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Jahrgangsklassen werden im Klassenverband unterrichtet |
LK |
täglich |
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Klassenlehrer/in Kl. 1 1. nach Möglichkeit 1.Stunde in der Klasse |
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Klassenlehrer/in Kl. 2 nach Möglichkeit 1. Stunde in der Klasse |
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2. Unterrichtsgestaltung (s.schulinterner Rahmenplan) |
SL/FK/LK |
jährlich |
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a) Unterrichtsformen |
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* Tages- und Wochenpläne |
LK |
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* Lernen in Projekten |
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* Stationsbetrieb |
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* Werkstattarbeit |
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* Frontalunterricht |
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b) Differenzierungsmaßnahmen |
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nach Bedarf |
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* sonderpädagogische Angebote |
SpFB |
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* Förderdiagnostische Begleitung |
Frau Schmidt |
wöchentlich |
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* Arbeit nach individuellen Aufgabenstellungen |
LK |
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* LRS |
Frau Krause |
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c) Gemeinsamer Unterricht |
LK |
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SJ 2019/2020 1 Schüler Kl. 6 em.-soz. |
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SJ 2019/2020 1 Schüler Kl. 3 Hören (siehe Statistik) |
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d) Teilnahme an Wettbewerben |
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* Be Smart - Don`t Start |
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* Wettbewerb PB |
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e) Projekte und Exkursionen |
LK |
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* Theaterfahrt in Friedrichstadtpalast |
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1 x jährlich |
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* Anti Mobbing |
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f) Soziales Lernen |
LK |
nach Bedarf |
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* Gruppenarbeit |
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* Teamarbeit |
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* Partnerarbeit |
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* Einzelarbeit |
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g) Arbeiten mit neuen Medien |
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* Nutzung Laptops (momentan sehr schwaches WLAN) |
nach Bedarf |
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* Video, DVD, CD, Internet |
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Rolle der Lehrkräfte |
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Nutzung der schulinternen und fachbezogenen Fortbildungen |
LK |
jährlich nach Bedarf |
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zur Quallifizierung der Lehrkräfte |
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Fachkonferenz |
s. Arbeitsplan |
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individuelle Planung des Unterrichts |
LK |
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Austausch von AM |
LK |
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Entwurf und Umsetzung der schulinternen RP |
FK |
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gegenseitige Hospitation |
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Vorbereitung und Durchführung von Projekten |
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Absprache über Leistungskontrollen/Klassenarbeiten |
FK |
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Leistungsanforderungen und Bewertungen |
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lt. Rahmenplan keine Benotung in Klasse 1/2 |
FL |
jährlich |
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Einsatz der Zensierung ab Klasse 3 |
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indikationsgestützte Zeugnisse |
Kummer |
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Schmidt |
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Krause |
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verpflichtende Elterngespräche zum Halbjahr |
Frau Kummer/ |
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Frau Schmidt |
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Frau Krause |
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Zusammenarbeit mit Eltern und Schülern |
lt. Gremium |
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Schulgesetz |
nach Bedarf |
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* Elternsprechtage |
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* Elterngespräche |
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* Elternversammlungen |
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* Schülergespräche |
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* Beratungsgespräche zu den Förderplänen |
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* Einbeziehung der Eltern bei Projekten und Wandertagen |
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* Elternkonferenz und Schulkonferenz |
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Übergangsverfahren |
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s. Kooperationsvereinbarungen |
Fr. Krause/Fr. |
jährlich |
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Schmidt |
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Vereinbarung zwischen KITA und Schule |
Frau Rupertus |
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Teilnahme an Tagungen Kitaleiterinnen |
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2 x im Schuljahr |
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Lernkultur Klasse 3 und 4 |
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Unterricht in seiner meth./päd. Gestaltung |
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Schwerpunkte |
verantwortlich |
Zeit/Evaluation |
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1. Tagesorganisation |
SL/LK |
jährlich |
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Unterrichtszeiten |
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(s. Hausordnung) |
SL/LK |
wöchentlich |
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* gemeinsames Frühstück nach der 1. Unterrichtsstunde |
LK |
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* Mittagspause/Hofpause nach der 4. Stunde mit Möglichkeit eines |
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warmen Essens |
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* Betreuung durch den Hort in der Zeit von Schulschluss bis |
Hort |
täglich |
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Ganztagsbeginn |
Fr. Becker |
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aktive Pausengestaltung |
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* Klassenräume sind mit didaktischem Material ausgestattet |
LK |
täglich |
|
individuelle Nutzung dieser vor Unterricht, in kl. Pausen und |
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Regenpausen |
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* Sport- und Spielmaterial auf dem Schulhof zur aktiven Bewegung |
LK/Sozialarbeiter |
täglich |
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Pausenaufsicht |
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2. Unterrichtsgestaltung |
LK |
jährlich |
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a) Unterrichtsformen |
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* Frontalunterricht |
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* Gruppen- und Partnerarbeit |
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* Stationslernen |
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* Projektarbeit |
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nach Bedarf |
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* jahrgangs- und fächerübergreifender Unterricht |
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b) Arbeiten mit Medien |
LK |
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* Unterrichtsgänge zu außerschulischen Lernorten |
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* Nutzen von konventionellen Medien (Bücher, Zeitung/Zeitschriften) |
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* feste Lesezeiten einplanen |
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* Arbeit mit dem Computer |
LK |
nach LP |
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* Forschen im Internet im Informatikunterricht |
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* Recherchieren |
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c) Differenzierungsmaßnahmen |
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* Zusatzmaterial für leistungsstarke bzw. -schwächere Schüler/innen |
LK |
täglich |
|
* individuelle Gruppenarbeit Lehrer/Schüler |
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|
* Förderung der LRS-Schüler/innen (s. gesonderter Plan) |
Frau Krause |
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d) gemeinsamer Unterricht für Schüler/innen mit sonderpädagogisch. |
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|
Förderbedarf |
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* enge Zusammenarbeit mit der SpFB |
Frau Schmidt |
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e) Teilnahme an Wettbewerben u. a. Veranstaltungen |
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* Radfahrwettbewerb Juni |
SK-LK |
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* Exkursion nach Potsdam Klasse 4 |
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* Theaterbesuch |
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* gesunde Lebensweise |
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* Vorlesewettbewerb |
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* andere Veranstaltungen s. schulische Höhepunkte |
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f) Teilnahme an Projekten und Exkursionen |
LK, Fachlehrer |
jährlich |
|
* s. schulinterne Rahmenpläne |
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Rolle der Lehrkräfte |
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* schulinterne und persönliche Fortbildung |
SL/LK |
ständig, fortlaufend |
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* gegenseitige Hospitationen |
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* individuelle Ausgestaltung des Unterrichts auf Klassenbasis |
LK |
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|
* Auswertung von Vergleichsarbeiten |
Fachlehrer |
jährlich |
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* Absprache bei Übernahme neuer Klassen |
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* gemeinsame Erarbeitung und Evaluation der schulinternen |
FKL |
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Rahmenpläne |
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* Planung von Projekten/Projekttagen |
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* Austausch von Arbeitsmitteln |
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* Arbeits- und Sozialverhalten |
LK |
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* Unterrichtsarbeiten zur Präsentation im Schulgebäude Ku-Unterr. |
Frau Quellmalz/ |
monatlich |
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Frau Stielow |
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Leistungsanforderung und Bewertung |
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* Bewertungsmaßstab s. FK-Beschluss und Aussagen schulinterne |
FK/LK |
jährlich |
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Rahmenpläne |
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* Grundsätze der Hausaufgaben (s. schulinterne Festlegungen) |
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Zusammenarbeit mit den Eltern |
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* Elternversammlungen (s. Bbg SchulG) |
LK |
1-3 x jährlich |
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* Elterngespräche, feste Lehrersprechzeiten |
|
mind. 2 x jährlich |
|
* Arbeit mit Schülersprechern |
Frau Wohlfeil |
nach Bedarf |
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|
Frau Schmidt |
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* Schulkonferenz |
SL/Gremien |
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|
* Elternkonferenz |
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Lernkultur Klasse 5 und 6 |
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Unterricht in seiner meth./päd. Gestaltung |
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Schwerpunkte |
verantwortlich |
Zeit/Evaluation |
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|
1. Tagesorganisation (s. Hausordnung) |
LK/SL |
jährlich |
|
* gemeinsames Frühstück nach der 1. Std. |
LK |
täglich |
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* Mittagszeit nach der 4. Std. |
Aufsicht |
täglich |
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2. Unterrichtsgestaltung |
SL/FK |
jährlich |
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(s. Aussagen schulint. Rahmenplan) |
LK |
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a) Klassenunterricht (überwiegend) |
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* Frontalunterricht |
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* Teamarbeit (Gruppen- und Partnerarbeit) |
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* binnendifferenzierte Förderung von Kindern mit Lernschwierigkeiten |
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und Begabungen |
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* Differenzierung in Ma und Eng nach Leistungen |
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b) offener Unterricht |
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* Projektarbeit |
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* Stationsarbeit |
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|
* Planarbeit |
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c) äußere Differenzierung |
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|
* LRS (s. Absprachen und Beschlüsse) |
Frau Krause |
nach Bedarf |
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d) Arbeit mit neuen Medien |
LK |
jährlich |
|
* Internetarbeit im Unterricht |
|
|
|
* DVD, CD, Video in allen Fachbereichen |
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|
f) Teilnahme an Wettbewerben (s. schulische Höhepunkte) |
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|
* Sporttalentiade |
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* Be Smart - Don't Start |
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g) Projekte/Exkursionen (s. schulint. Rahmenplan) |
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Rolle der Lehrkräfte |
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a) schulint./individuelle Lehrerfortbildungen |
LK |
jährlich, nach Bed. |
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!! Einreichen Kopie der Teilnahmebestätigung an SL !! |
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fortlaufend |
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b) Planung von Unterricht und anderen Aktivitäten |
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* auf Klassenbasis |
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* Austausch von Arbeitsmitteln |
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* fachübergreifende Arbeiten |
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* Entwurf und Umsetzung der schulint. Rahmenpläne |
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* gegenseitige Hospitationen |
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* Durchführung von Projekttagen |
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* Arbeit der Klassenkonferenzen |
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° Versetzung/Zeugnisse/Fördermaßnahmen |
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° Arbeits- und Sozialverhalten/Ordnungsmaßnahmen |
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° Gutachten |
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° Elternarbeit |
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◦ Festlegung NTA |
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Leistungsanforderungen und Bewertungen |
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(s. Festlegungen der Fach- und Lehrerkonferenzen und Aussagen in |
FKL/SL |
jährlich |
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schulinternen Rahmenlehrplänen) |
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Zusammenarbeit mit Eltern und Schülern |
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(Protokolle der Gremienverantwortlichen) |
lt. Gremium |
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Schulgesetz |
nach Bedarf |
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* Elternversammlungen |
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* Elterngespräche |
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* Arbeit der Elternsprecher |
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* individuelle Elternsprechstunden |
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* Elternkonferenz |
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* Schulkonferenz |
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* Schülersprecherkonferenz |
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* Schülersprecherarbeit in den Klassen |
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* Ordnungsschüler |
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Übergangsverfahren Ü7 |
SL/KL 6 |
Zeitschiene Schulamt |
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1. Ablaufplan |
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* Elternversammlung, Orientierung, Erstberatung |
KL 6 |
Aug./Sep. 2019 |
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* Teilnahme an Info-Veranstaltung weiterführende Schulen |
KL 6 |
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* Zuarbeiten Gutachten/ |
KLK 6 |
bis Dezember |
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Erstellen Gutachten |
KL 6 |
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|
* Elterngespräche |
KL 6 |
nach Plan |
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* Kontrolle Gutachten |
SL |
nach Elterngespr. |
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* Ausgabe Gutachten/Formulare |
KL 6 |
Januar |
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* Erstellen der Statistik/Weiterleitung Sek. I/Schulamt |
SL |
Termin |
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2. Zusammenarbeit mit den weiterführenden Schulen |
Fr. Quellmalz |
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* Friedrich-Ludwig-Jahn-Gymnasium Ky., Carl-Diercke-Oberschule Ky. |
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* Erfahrungsaustausch der Lehrkräfte/Teilnahme an FK |
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* koop. Vereinbarung mit Gymnasium → Begabtenförderung |
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* Schulerlebnistage im weiterführenden Bereich |
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Grundschule Demerthin Demerthiner Lindenallee 12 16866 Gumtow OT Demerthin |
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Schulinternes Vertretungskonzept Stand Schuljahr 2020/2021
Unterrichtsausfall wird unterschieden nach möglichem und tatsächlichem Ausfall. Möglicher Unterrichtsausfall ist Unterricht, der nach Stundenplan nicht von der vorgesehenen Lehrkraft erteilt werden kann und entweder vertreten wird oder ersatzlos ausfällt. (anderer Fachunterricht )
Tatsächlicher Unterrichtsausfall ist im Stundenplan einer Schule angesetzter Unterricht, der nicht erteilt wird und damit ersatzlos ausfällt.
Unter Vertretungsunterricht sind alle Maßnahmen zu verstehen, die einem tatsächlichen Ausfall entgegenwirken.
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- Vertretungsreserve vom Schulamt (3)
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Die Stunden sind in den laufenden Schulbetrieb integriert und werden für Teilung und Förderung genutzt.
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-
- Jahresterminplan (Anlage)
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- Klassenfahrten können auch zu Beginn eines Schuljahres durchgeführt werden
- Schulwandertage (Mai/Juni)
- Projekte und andere Veranstaltungen werden rechtzeitig der Schulleitung bekannt gegeben. (verantwortlich für Vertretungen à Frau Quellmalz)
- Konferenzen, Versammlungen und Beratungen finden nach Unterrichtsschluss statt
- feste Termine für schulische Veranstaltungen – siehe Übersicht im Schulprogramm
-
-
- Fortbildungen
-
- Fortbildungen werden in der Regel nach Unterrichtsschluss besucht
- Lehrkräfte wirken als Multiplikator an der Schule für besuchte Veranstaltungen
- Fortbildungskonzept wird in diesem Schuljahr von der Schulleitung erarbeitet
- Besuch von Fortbildungen mit schulischem Interesse werden auch in der Unterrichtszeit gestattet – Kollegin spricht ihre Vertretung ab und stellt Material zur Verfügung
4. Vertretungsregelungen
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Kurzzeitige Vertretung |
Langfristige Vertretung |
Teilungsunterricht/ Differenzierungsstunden/ Förderstunden
Elterninformation |
Wegfall der Stunden Arbeit mit Plänen (WP)
Erläuterung zur Vertretungsregelung auf Elternversammlungen und in den Gremien
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Wegfall der Stunden Zusammenlegen der Klassen Arbeit mit Plänen
Erläuterung zur Vertretungsregelungen auf Elternversammlungen und in den Gremien Schriftliche Informationen an die Eltern durch Klassenleiterin oder Schulleiterin
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Freistunden |
Einsatz der Lehrkräfte Freistunden sollten nicht längerfristig verplant werden, ebenso sollten bis Unterrichtsschluss keine längerfristigen Termine gemacht werden |
Einsatz der Lehrkräfte
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Mehrarbeit |
Bei Wegfall des Teilungs- und Förderunterrichts nicht nötig |
Gleichmäßige Belastung des Kollegiums |
Krankheit von Kolleginnen |
sofortige Meldung per Telefon (bis 7.00 Uhr) Abgabe des Krankenscheines bei der Schulleitung am ersten Tag der Krankschreibung (nach Möglichkeit, sonst postalische Zustellung) weiterleiten des Krankenscheines ans SA → Schulleiterin Dienstantrittsmeldung ans SA → Schulleiterin |
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Unterrichtsmaterial |
Nutzen des schon vorhandenen Materials |
Anlage und regelmäßige Aktualisierung eines Pools an Unterrichtsmaterial, der für alle Vertretungskräfte jederzeit verfügbar ist (Arbeitsmittelraum) Verantwortung: FK-Leiter |
Erziehung
SA |
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Stärkung des eigenverantwortlichen und selbständigen Arbeitens der Schüler und Schülerinnen (Stillarbeit)
Schaffung Vertetungspool Nutzung Vertretungsbudget |
Einbeziehung der Eltern in die schulische Bildungs- und Erziehungsarbeit an der Grundschule Demerthin
Schuljahr 2020/2021
1. Gremienarbeit laut Brandenburgischem Schulgesetz (§ 81, 82, 85, 87, 88, 90, 136, 137, 138, 139)
- 1. Elternversammlung – Schulelternversammlung
- Arbeit in den Elternversammlungen / gewählte Elternsprecher
- Arbeit in der Elternkonferenz / Schulelternsprecher oder Stellvertreter
- Information und Mitarbeit in den Gremien der Fachkonferenzen/Lehrerkonferenzen/ Klassenkonferenzen (Wahl 1. Schulkonferenz)
- Mitarbeit in der Schulkonferenz/Mitglied oder Schulkonferenzvorsitzende
- Mitarbeit im Kreiselternrat/Kreisschulbeirat/Landesschulbeirat
2. Planung/Organisation von Klassenaktivitäten z. B.
- Wandertage, Lesenächte, Theaterfahrten, Klassenfahrten, Erkundungen, Feierlichkeiten, Gestaltung von Programmen u. a. Höhepunkten
3. Einbindung in die vorschulischen Aktivitäten
- informative Elternversammlung in den Kitas
- Anmeldetage mit Gesprächsbereitschaft im Januar durch Lehrkräfte und Schulleitung
- Hospitationstage nach Terminvorgabe
- Möglichkeit der Einladung von Lehrkräften/Schulleitung zu Gesprächskreisen in die Kitas
- „Buchkumpel“ von Oktober bis Januar
- Vorschule März bis Juni
- Elternversammlung im Juni
- Einschulung
4. Unterstützung der unterrichtlichen Aktivitäten
- Lesezirkel
- Projektarbeit
- Exkursionen
- Hospitationen
- Schwimmlager
5. Gestaltung von Ganztag
- Leitung von Arbeitsgemeinschaften
6. Einwirkung auf die Schulentwicklungsarbeit/Antibullying
- Mitarbeit in Steuergruppen zur Schulprogrammentwicklung Antibullying